Leistungen nach SGB V

Allgemeines:

  • Die häuslichen Pflegeleistungen umfassen im Einzelfall erforderliche Grundpflege, Behandlungspflege und hauswirtschaftliche Versorgung. 

Hauswirtschaftliche Versorgung:

  • Reinigung des gewohnten Lebensumfeldes einschl. Müllentsorgung
  • Einkaufen
  • Besorgungen
  • Wäschepflege

Behandlungspflege:

  • Medikamentengabe unter Aufsicht oder Bereitstellung
  • Verabreichen von Augentropfen; Augensalben; Augengel bei Infektionen, Verletzungen, postoperativen Zuständen, Glaukom
  • Injektionen: i.c. ; s.c. ; i.m.
  • Infusionstherapie lt. ärztl. VO über: periphere od. zentrale i.v. Zugänge; sowie Portversorgung
  • Wundversorgung; Wundverbände; Dekubitusbehandlung
  • Kompressionsverbände; Kompressionsstrümpfe an- u. ausziehen (Klasse II-IV)
  • Blutdruckkontrolle bei akuten Erkrankungen des Herz-Kreislauf-Systems oder bei Medikamenteneinstellung auf Blutdrucksenkende Medikamente
  • Blutzuckerkontrolle bei Erst- und Neueinstellungen eines Diabetes (Insulin- und/oder Tablettenpflichtig)
  • Drainagen überprüfen (Lage, Sekretfluss, Wechseln von Sektretbehältern)
  • Inhaltionen (feinste zerstäubte Tröpfchen, die über die Atemwege, mittels verordneten Inhaltionsgeräten inhaliert werden)
  • Anwendungen von Klistieren; Einläufe; Klysma und digitaler Enddarmausräumung
  • Katheterversorung (suprapubisch und transurethral) – > Einlegen, Entfernen od. Wechseln von Einmalkathetern od. Dauerkathetern
  • Blasenspülungen
  • Versorgung von PEG-/PEJ-Sonden
  • Pflege und Wechsel von Trachealkanülen
  • Stomaversorgung
  • spezielle Krankenbeobachtung
  • HINWEIS: alle o.g. Behandlungspflegen können ebenso unter Anleitung für die im Haushaltlebende Person in einem bestimmten Zeitraum erbracht werden.